AGB - 

Reise- u. Buchungsbedingungen

    

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pedalino Tours

 

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Die nachfolgenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen Ihnen (dem Kunden) und uns als Reiseveranstalter 

(Pedalino Tours) oder als Reisevermittler geschlossenen Vertrages.

1. Abschluss eines Pauschalreisevertrages (nachfolgend Reisevertrag genannt)

1.1 Eine Buchung durch den Kunden kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder online per E-Mail, Fax, SMS etc. erfolgen.  Mit                        einer Buchungsanfrage bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Pedalino Tours den Abschluss eines Pauschalreisevertrages -oder        Reisevermittlungsvertrages verbindlich an.

 

a) Grundlage einer Buchung bilden die, zu dem Zeitpunkt vorliegende Reisebeschreibung mit den entsprechenden oder ergänzenden       Informationen zur jeweiligen Reise, soweit diese dem Kunden zum Buchungszeitpunkt vorliegen.

b) Der Vertrag kommt mit der Zusendung der Buchungsbestätigung von Pedalino Tours an den Kunden zustande, diese kann in           schriftlicher Form oder auf elektronischem Weg (E-Mail etc.) erfolgen.

c) der Kunde hat die Vertragsverpflichtung für sich und für Reisende, für die er die Buchung vornimmt einzustehen, sofern er diese            ausdrücklich und gesondert erklärt übernommen hat.

d) sollte der Inhalt der Reisebeschreibung oder der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen, liegt ein  neues                         Angebot  vor, an das Pedalino Tours für 10 Tage gebunden ist. Auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt der Vertrag zustande,        wenn Pedalino Tours auf die Änderung bezüglich des neuen Angebots hingewiesen hat und der Kunde dies ausdrücklich oder durch      Anzahlung erklärt.

2. Leistungen

2.1. Der Leistungsumfang ist aus den Beschreibungen der angebotenen Touren zu entnehmen und ist wesentlicher Teil des Reise-              oder Vermittlungsvertrages.  Angegebene Kilometer sind ca. Angaben und können ggf. von der tatsächlichen Streckenlänge geringfügig abweichen. Pedalino Tours behält sich das Recht vor, einzelne Reiseleistungen aus berechtigten Gründen (z.B. Straßenbauarbeiten oder –sperrungen, Witterungsbedingungen, Hotelschließungen etc.) abzuändern. Die Erbringung von Art und Umfang der Leistung  bleibt hierbei jedoch unberührt.

3. Leistungsänderungen vor Reisebeginn

3.1. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Abschluss des Reisevertrages notwendig werden und unsererseits nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind zulässig, soweit die Abweichungen nicht erheblich und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2 Bei Leistungsänderungen sind wir verpflichtet, über den Änderungsgrund den Kunden unverzüglich in Kenntnis zu setzen (z.B. durch E-Mail, SMS etc.)

3.3 Bei einer erheblichen Änderung der Reiseleistung und des Gesamtcharakters der Reise, hat der Kunde das Recht, innerhalb einer von uns gesetzten und angemessenen Frist, über die Sie eine Mitteilung erhalten, haben Sie die Wahl, a) die Änderung anzunehmen, b) oder unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten, c) oder evtl. an einer Ersatzreise teilzunehmen, sofern eine solche angeboten wird. Sollte uns gegenüber keine fristgerechte Mitteilung gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

3.4 Sollte der Kunde an einer Ersatzreise teilnehmen oder sollten aufgrund der Änderung der Reiseleistung geringere Kosten ent-standen sein, so ist der Differenzbetrag dem Kunden zu erstatten.

4. Bezahlung

4.1. Zahlungsforderungen dürfen vom Reiseveranstalter oder Reisevermittler nur nach Aushändigung des Sicherungsscheins gestellt werden. Nach Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins und der Rechnung wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig. Der Anzahlungsbetrag ist spätestens 7 Tage nach Erhalt, auf eines unserer angegebenen Konten zu überweisen. Der Restbetrag wird 30 Tage vor Reisebeginn, ebenfalls durch Überweisung auf eines unserer Konten fällig. Bei Buchungen von unter 30 Tagen vor Reisebeginn ist nach Erhalt des Reisevertrages und des Sicherungsscheins der gesamte Rechnungsbetrag fällig.

4.2. Der Reiseveranstalter ist berechtigt bei Nichteinhaltung des Anzahlungs- /bzw. Rechnungsbetrags zu den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, nach einer Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. Hierbei werden für den Kunden Rücktrittskosten fällig (siehe 5.2.).

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

5.1 Der Kunde hat jederzeit das Recht, vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies muss er gegenüber Pedalino Tours oder dem vermittelnden Reisebüro erklären (in Schriftform, am besten auf dauerhaftem Datenträger).

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder er tritt die Reise nicht an bzw. wird durch Nichteinhaltung von Zahlungsfristen der Reisevertrag durch den Reiseveranstalter gelöst, kann Pedalino Tours auf den Reisepreis angemessene Entschädigung in Höhe der entstandenen Aufwendungen verlangen.

5.3. Höhe der Entschädigung (Stornierungspauschalen)

a) Der Reisepreis bestimmt die Höhe der Entschädigung, abzüglich der ersparten Aufwendungen.

- 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises.

- 26.-15. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises.

- 14.-8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises.

- 7.-4. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises.

- ab 3. Tag vor Reisebeginn 90% des Reisepreises.

- am Abreisetag oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden auf Änderungen des Reisetermins oder Reiseziels besteht nicht.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden können nur durch Reiserücktritt (gem. Ziffer 5)und Neuanmeldung berücksichtigt werden.

6.3. Jeder Reiseteilnehmer kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn einem Dritten die Vertragsverpflichtungen übertragen, hierzu ist eine Mitteilung in schriftlicher Form ( z.B. Postweg, E-Mail etc.) an Pedalino Tours nötig. Für diese Änderung wird eine Pauschale von 50,- Euro je Person erhoben.

7. Haftung

7.1. Die Haftung, die nicht Körperschäden und durch uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Pedalino Tours haftet nicht für Personen- oder Sachschäden die als Fremdleistung vermittelt wurde. Eine Haftung besteht, wenn für einen Schaden des Reisenden die Verletzung der Hinweis-, Aufklärungs,- oder Organisationspflicht ursächlich war.

7.2. Bei Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks während des Transports durch Pedalino Tours haften wir mit max. 250 ,-Euro/Pers. Keine Haftung wird übernommen, bei Gegenständen die üblicherweise nicht im Reisegepäck transportiert werden wie z.B. Handys, Bargeld, Kreditkarten etc.

7.3. Wird vom Kunden ein Leihfahrrad gebucht, ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass damit nur auf dafür vorgesehenen Wegen gefahren wird. Die Fahrräder sind gegen Diebstahl stets gut gesichert abzustellen und Wertgegenstände nicht unbeaufsichtigt am Fahrrad zurückzulassen.

8. Mitwirkungs- und Sorgfaltspflicht des Kunden

8.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er körperlich und physisch in der Lage ist ein Fahrrad im Straßenverkehr und auf Fahrrad- oder Feldwegen sicher zu beherrschen. Ebenso ist für die Einhaltung der vor Ort geltenden Straßenverkehrsordnung (z.B. Helmpflicht etc.) und der technischen Sicherheit seines eigenen Fahrrads der Reisende verantwortlich.

8.2. Mängelanzeige

Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen, dazu bedarf es der Mitwirkung des Reisenden – unbeschadet der vorrangigen Leistungspflicht des Reisveranstalters. Soweit wir als Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, steht dem Reisenden weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB zu.

Der Reisende ist verpflichtet, die Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Pedalino Tours vor Ort zur Kenntnis zu geben, sollte dies nicht möglich sein, sind die Reisemängel unter der Kontaktstelle von Pedalino Tours zu Kenntnis bringen, diese wird in der Reisebestätigung aufgeführt. Der Kunde kann die Mängelanzeige auch über den Reisevermittler (z.B.Reisebüro) zur Kenntnis bringen. Der Vertreter von Pedalino Tours ist beauftragt, für Abhilfe der Mängel zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Will der Reisende den Reisevertrag wegen eines Reisemangels, der in §651i Abs.2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, muss er Pedalino Tours eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir als Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

9. Geltendmachung von Ansprüchen / Verjährung

9.1. Ansprüche nach § 651i Abs.3 Nr.2-7 BGB müssen gegenüber Pedalino Tour geltend gemacht werden, diese kann auch über den Reisevermittler erfolgen. Die Geltendmachung wird auf einem dauerhaften Datenträger empfohlen. Wir weisen darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Nach § 651 c – f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise die Ansprüche beim Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

10. Datenschutz

Für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages werden personenbezogene Daten vom Kunden erhoben. Diese Daten werden von Pedalino Tours elektronisch gespeichert, verarbeitet und soweit es für den Vertragszweck erforderlich ist an Dritte (z.B. Hotels) übermittelt. Weiteres siehe unter Datenschutz auf unserer Webseite.

11. Veranstalter

Pedalino Tours

Haidaer Str. 36 a

92648 Vohenstrauß

Telefon: 09651-917335

Mail: info@pedalinotours.de

www.pedalinotours.de

Geschäftsführung : Jürgen Schmidt

Stand: 12/2021

Änderungen vorbehalten